Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen (Online-Produkte/SaaS-Lösungen) von Promatur (nachfolgend „Versionen“ bzw. „Produkte“). Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt
1. Geltungsbereich
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Promatur UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden "Promatur") und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von Promatur nicht anerkannt, es sei denn, Promatur hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht gesondert vereinbart, werden sämtliche Leistungen von Promatur nach tatsächlich angefallenem Aufwand auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Bankeinzug und Überweisung an. Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Die Abbuchung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren wird frühestens 2 Werktage nach Erhalt der Rechnung durchgeführt. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt und werden dem Kunden direkt per E-Mail zugesendet. Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift werden bei Verzug in Rechnung gestellt.
- Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Versionen/Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/Update-Services jährlich in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
- Mahnwesen, Inkasso und Durchsetzung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen: Bei offenen Forderungen uns gegenüber, geben wir Ihnen per E-Mail, SMS, Direktnachricht, per Post oder telefonisch einen entsprechenden Hinweis und schicken Ihnen ggf. eine Mahnung. Sofern und soweit infolgedessen eine Zahlung Ihrerseits ausbleibt, leiten wir ein Inkassoverfahren gegen Sie ein. Dies wird durch einen von uns beauftragten Inkassodienstleister durchgeführt. Soweit dies für die Durchführung des Inkassoverfahrens erforderlich ist, führt der Inkassodienstleister Adressermittlungen durch und greift hierzu auf öffentliche Register zurück, um Sie als Schuldner ausfindig zu machen. Im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit mit Ihnen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchsetzung und/oder Verteidigung unserer Rechte. Sofern und soweit dies für die Durchführung des Rechtsstreits erforderlich ist, greifen wir hierzu auch auf Daten aus anderen Quellen (z. B. öffentliche Register) zurück. Diese Datenverarbeitungen sind zur Vertragsdurchführung und -abwicklung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, Missbrauch unserer Dienstleistungen zu verhindern und Rechtsansprüche geltend zu machen, durchzusetzen bzw. zu verteidigen, erforderlich (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO).
- Soweit monatlich anfallende Gebühren vertraglich vereinbart sind, ist die jeweilige Monatsgebühr im Voraus bis spätestens zum 10. Werktag eines jeden Kalendermonats fällig.
- Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.
- Promatur ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Promatur berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3. Kündigung
- Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.
- Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für sowohl den Kunden als auch uns unberührt.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.1 Kündigung von Werksverträgen
- Ein Werksvertrag über die Erstellung eines Werks durch Promatur kann durch den Kunden/Auftraggeber oder Promatur jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, ordentlich gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.
- Kündigt eine Vertragspartei einen Vertrag, werden bereits begonnene oder abgeschlossene Vertragsbestandteile zum Zeitpunkt des Kündigungseingangs dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat nach Kündigung Anspruch auf diese begonnenen oder abgeschlossenen Vertragsbestandteile.
3.2 Kündigung von Dienstleistungsverträgen
Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, kann ein Dienstleistungsvertrag kann von Promatur und vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Wochen jederzeit gekündigt werden. Promatur hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
3.2 Kündigung von Pflegeverträgen
Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, laufen Pflegeverträge läuft unbefristet. Er kann von den Vertragsparteien nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des nächsten Kalendermonats gekündigt werden.
4. Subunternehmer
Promatur ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.
5. Urheber-/Nutzungsrechte
- Soweit im jeweiligen Einzelauftrag nichts anderes bestimmt ist, wird mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und innerhalb der vertraglich vereinbarten Dauer zu nutzen.
- Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.
- Software
- Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechende Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
- Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnisse an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.
- Domains
- Bei Nutzungsüberlassung von Domains ist der Kunde selbst für die Inhalte der Domain verantwortlich.Der Kunde ist verpflichtet, die Geschäfts und Vergabebedingungen der Registrierungsstelle einzuhalten.
- Software
- Die Nutzung ist nur auf den von uns unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den „Versionen/Produkten“ zu verändern.
6. Sachmängel
- Promatur leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt Promatur nach seiner Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand bzw. Produkt oder beseitigt den Mangel. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Promatur dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
- Promatur ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
- Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Promatur unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt Promatur hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit dem Promatur ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor.
- Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber Promatur. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Promatur, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Promatur Auftragnehmer spätestens am Tag des Leistungsbeginns die zur Erstellung des Werkes oder der Dienstleistung erforderlichen Inhalte in möglichst digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder und Grafiken.
- Sofern der Kunde den Termin nicht einhält, verlängert sich die Fertigstellungszeit des Werkes oder der Dienstleistung um 10 Werktage plus die Anzahl der Tage, um die sich die Bereitstellung der erforderlichen Inhalte verzögert hat. Promatur informiert den Kunden unverzüglich über die Verzögerung und setzt einen neuen Fertigstellungstermin fest.
- Der Kunde stellt Promatur alle für die Erstellung und Installation erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Promatur Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Promatur bekannt werden.
- Auf Verlangen von Promatur hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
- Promatur verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
8. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Bestellprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
9. Referenznutzung
- Der Kunde erteilt Promatur das uneingeschränkte Recht, den Namen, das Logo, und die URL des Kunden als Referenzen zu nutzen. Dies schließt auch die bildliche Darstellung der erbrachten Dienstleistung oder des Produktes ein, sofern zutreffend.
- Die Nutzung der Referenzen ist auf kein bestimmtes Medium beschränkt und kann in jeglicher Form der Werbung, Marketingmaterialien, Präsentationen und Publikationen erfolgen.
- Diese Rechte gelten zeitlich und örtlich unbeschränkt. Der Kunde versichert, dass durch die Verwendung dieser Referenzen keine Rechte Dritter verletzt werden.
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auchfür eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.
- Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Im Falle von Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zwischen den Vertragspartnern hat eine gemeinsame Klärung und Lösung in gutem Glauben und fairer Weise zu erfolgen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von Promatur.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.